Herzlich Willkommen

Wir hoffen, Ihnen hier einen vollständigen Überblick über unsere Behörde verschaffen zu können und wünschen Ihnen viel Spaß beim Surfen auf unserer Website.

Bürgerservice-Portal

Im Rahmen des Bürgerservice-Portals haben Sie die Möglichkeit, Anträge an Ihre örtliche Verwaltung zu erfassen und direkt an das Bürgerbüro zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten. Sie erreichen das Bürgerservice-Portal über folgenden Link:

Bürgerservice-Portal

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Informationen zu Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger (z.B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas)

  • Die Gemeinden sind für die Umsetzung der Härtefallhilfe nicht zuständig. Sie sind weder Ansprechpartner oder Antragsempfänger und können keine Auskunft zum Verfahren oder der Umsetzung der Härtefallhilfen geben.

  • Für die Umsetzung der Härtefallhilfe im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zuständig. Auf Bundesebene ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zuständig.

  • Als Service unsererseits stellen wir Ihnen hier alle weiteren Informationen zur Verfügung.

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Waren Sie am 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz? Dann mussten Sie bis zum 30. April 2023 eine Erklärung abgeben.

Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie hier!

  

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