Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Modul 1: Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat der Markt Schondra in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im Down- und Upload in einer Adressliste gemäß den Vorgaben BayGibitR ermittelt. Zudem wurde eine grafische Übersichtskarte erstellt.
 
IST-Versorgung:

BayGibitR-1_Karte_Markterkundung_Schondra BayGibitR-1_Karte_Markterkundung_Schondra, 4307 KB

Adressliste*:

BayGibitR-1_Adressliste_Markterkundung_Schondra BayGibitR-1_Adressliste_Markterkundung_Schondra, 62 KB

Nutzungsbedingungen:

BayGibitR-1_Nutzungsbedingungen_Geodaten_Schondra BayGibitR-1_Nutzungsbedingungen_Geodaten_Schondra, 87 KB

Verpflichtungserklärung:

BayGibitR-1_Verpflichtungserklärung Geodaten_Schondra BayGibitR-1_Verpflichtungserklärung Geodaten_Schondra, 57 KB

*Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
 
 
Modul 2: Markterkundung Bekanntmachung
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Schondra gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Marktgemeinde bittet daher, bis spätestens 30.11.2022 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.
 

ACHTUNG: Aufgrund einer Anfrage eines Netzbetreibers wurde eine Fristverlängerung bis 14.12.2022 gewährt.


Markterkundung Bekanntmachung:

BayGibitR-1_Bekanntmachung_Markterkundung_Schondra BayGibitR-1_Bekanntmachung_Markterkundung_Schondra, 202 KB

zurück