Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Modul 1: Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat die Gemeinde Oberleichtersbach in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im Down- und Upload in einer Adressliste gemäß den Vorgaben BayGibitR ermittelt. Zudem wurde eine grafische Übersichtskarte erstellt.
 
IST-Versorgung:

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Adressliste*:

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Nutzungsbedingungen:

BayGibitR-1_Nutzungsbedingungen_Geodaten_Oberleichtersbach BayGibitR-1_Nutzungsbedingungen_Geodaten_Oberleichtersbach, 87 KB

Verpflichtungserklärung:

BayGibitR-1_Verpflichtungserklärung Geodaten_Oberleichtersbach BayGibitR-1_Verpflichtungserklärung Geodaten_Oberleichtersbach, 61 KB

*Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
   

  
 
Modul 2: Markterkundung Bekanntmachung
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Oberleichtersbach gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde bittet daher, bis spätestens 25.11.2022 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.
 
Markterkundung Bekanntmachung:

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