Einbeziehungssatzung im Bereich der Straße Schindsweg - Teilfläche der Fl.Nr. 389, Gemarkung Oberleichtersbach

I. Aufstellungsbeschluss:

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 17.01.2024 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung im Bereich der Straße Schindsweg – Teilfläche Fl.Nr. 389 der Gemarkung Oberleichtersbach beschlossen.

Bekanntmachung Aufstellungsbeschlusses u. Öffentlichkeitsbeteiligung Bekanntmachung Aufstellungsbeschlusses u. Öffentlichkeitsbeteiligung, 1665 KB

II. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB) :

Einbeziehungssatzung im Bereich der Straße „Schindsweg – Teilfläche Fl.Nr. 389“ der Gemarkung Oberleichtersbach (Planstand: 11.01.2024):

Entwurf Einbeziehungssatzung Schindsweg Entwurf Einbeziehungssatzung Schindsweg, 2630 KB

Begründung (Planstand: 11.01.2024):

Begründung Einbeziehungssatzung Schindsweg Begründung Einbeziehungssatzung Schindsweg, 1010 KB

Datenschutzinformationen:

Datenschutzinformation Einbeziehungssatzung Schindsweg Datenschutzinformation Einbeziehungssatzung Schindsweg, 464 KB
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