Die Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB) hat in der Zeit vom 03.07.2023 bis 04.08.2023 stattgefunden.
Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen findet eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 26.02.2024 bis 27.03.2024 statt. Zudem wurde die erneute Behördenbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB angeordnet. Die Behördenbeteiligung läuft parallel hierzu (§ 4 Abs.2 BauGB).
Die Unterlagen zur Auslegung können im Folgenden einsehen.