Zuwendungsbescheid (veröffentlicht am 04.07.2019)
Die Gemeinde Riedenberg hat den Zuwendungsbescheid von der Regierung von Unterfranken erhalten.
Kooperationsvertrag (veröffentlicht 03.07.2019)
Mit beiliegendem Schreiben bestätigt die Gemeinde Riedenberg die Freigabe des Kooperationsvertrags im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).
Breitband_Gemeinde_Riedenberg_2V_Bestaetigung_Freigabe_Kooperationsvertrag, 295 KB |
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR). (veröffentlicht am 11.04.2019)
Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Gemeinde Riedenberg wurden die Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zur Abgabefrist gingen von den Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.
Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.03.2019 beabsichtigt die Gemeinde Riedenberg einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.
Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bewilligungsbehörde (Regierung von Unterfranken).
Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung RIE - 11.04.2019, 214 KB |
„Neustart“ Bekanntmachung des Auswahlverfahrens - einstufig- (veröffentlicht am 07.06.2018)
Die Gemeinde Riedenberg gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert, bis Montag den 16.07.2018, 11:00 Uhr (Posteingang Gemeinde Riedenberg) ein Angebot einzureichen. Die Gemeinde Riedenberg hat einen FTTH-Masterplan als Planungsvorlage. Die benötigten Auszüge können bei der Kontaktadresse der Gemeinde angefordert werden.
Bekanntmachung Auswahlverfahren einstufig 07.06.2018, 228 KB |
Bewertungskriterien Angebotsanforderung 100M 07.06.2018, 127 KB |
Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:
Auswahlverfahren Erschließungsgebiet 07.06.2018, 2956 KB |
Auswahlverfahren Straßenliste 07.06.2018, 344 KB |
Ergebnis der Markterkundung vom 21.11.2017 – 27.12.2017 (veröffentlicht am 07.06.2018)
Markterkundung Ergebnis 07.06.2018, 43 KB |
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens - einstufig- (veröffentlicht am 08.03.2018)
Die Gemeinde Riedenberg gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert , bis Dienstag den 08.05.2018, 11:00 Uhr (Posteingang Gemeinde Riedenberg) ein Angebot einzureichen. Die Gemeinde Riedenberg hat einen FTTH-Masterplan als Planungsvorlage. Die benötigten Auszüge können bei der Kontaktadresse der Gemeinde angefordert werden.
Bekanntmachung_Auswahlverfahren_einstufig, 227 KB |
Bewertungskriterien_Angebotsanforderung, 127 KB |
Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:
Erschließungsgebiet, 2956 KB |
Straßenliste, 344 KB |
Ergebnis der Markterkundung vom 21.11.2017 – 27.12.2017 (veröffentlicht am 08.03.2018)
Markterkundung_Ergebnis, 43 KB |
Allgemeine Markterkundung 2.Verfahren (veröffentlicht am 16.11.2017)
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Riedenberg gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Gemeinde Riedenberg bittet daher, bis spätestens 27.12.2017 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Vorläufiges Erschließungsgebiet
Technische IST-Erfassung (veröffentlicht am 16.11.2017)
Die Darstellung der technischen IST-Versorgung finden Sie hier: